Verbotene Waren
Prinzipiell darf aus einer Hausentrümplung alles auf einem Flohmarkt veräußert werden. Vom alten Plüschsessel aus den 60er Jahren bis zum Plastikeierbecher vom letzten Weihnachtsfest. Doch - wie kann es in Deutschland anders sein - gibt es auch hier Regelungen und Verbote, die eingehalten werden müssen.
Verboten sind selbstverständlich alle Tiere. Ganz groß in Mode ist da allerdings zur Zeit der so genannte Exotik-Tierflohmarkt, auf dem über Reptilien bis zu Raubtieren alles angeboten wird an Liebhaber und Trendbegeisterte. Oftmals sind die Tiere aus der freien Wildbahn gefangen und werden hier für bares Geld verscherbelt. Der Besitzer findet sie 'aufregend', hat keine Ahnung über das Tier und Probleme mit der Haltung. Und die Tiere fristen ein vollkommen vereinsamtes Dasein. Ausnahme sind natürlich Tiermärkte, auf denen es um Nutztiere geht, die dann aber eine bestimmte Lizenz haben.
Lebensmittel sind ein weiteres Verbot, genauso wie pornografisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Schrift-und Stückgut. Letztere dürfen auch dann nicht verkauft werden, wenn sie antik sind, also tatsächlich aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammen. Diese sollte man dann allenfalls versuchen, an Antiquitätenhändler oder auch Museen zu verkaufen oder aber zu spenden. Nicht verkauft werden sollte natürlich auch gestohlenes Gut, wobei dieses als Käufer nicht immer ersichtlich ist. Der Verkäufer riskiert jedoch die Aufdeckung und natürlich die folgende Beschlagnahme der Ware und eine Gefängnisstrafe.
In Deutschland dürfen auch keine nachgeahmten Produkte bekannter Hersteller auf dem Flohmarkt verkauft werden. Was in Deutschland jedoch strafbar ist, ist in anderen Ländern 'normal' und wird sogar in Geschäften verkauft. Sofern ersichtlich ist, dass es sich um Nachahmungen handelt, also der Name geändert wurde, beispielsweise Nissoni statt Missoni, auch wenn das Kleid identisch aussieht mit dem auf der letzten Modenschau in Mailand.
Nicht verboten sind leider elektrische Geräte, die nicht funktionieren. Hier wird auch oftmals erheblich geschummelt, weil man die Funktionalität nicht überprüfen bzw. beweisen kann. Und anonym verkauft und kauft.
Ansonsten gibt es keine Einschränkungen und von der Lucky Luke-Sammlung bis hin zu signiertem Klopapier kann alles an den Mann bzw. die Frau gebracht werden.
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